Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.01.2011 - 1 W 35/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Bieters aus einem Vergabeverfahren aufgrund festgestellter Unzuverlässigkeit ist nicht rechtswidrig; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bieters von einem Vergabeverfahren bei Kenntnis über dessen Unzuverlässigkeit; Anforderungen an die Eignungsprüfung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss eines Bieters aus einem Vergabeverfahren aufgrund festgestellter Unzuverlässigkeit ist nicht rechtswidrig; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bieters von einem Vergabeverfahren bei Kenntnis über dessen Unzuverlässigkeit; Anforderungen an die Eignungsprüfung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergaberechtsschutz unterhalb des Schwellenwerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Schwierig und risikobehaftet! (IBR 2011, 543)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.01.2011 - 10 O 9/11
- OLG Koblenz, 21.01.2011 - 1 W 35/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09
Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2011 - 1 W 35/11
Während teilweise die Auffassung vertreten wird, ein (Unterlassungs-)anspruch komme nur bei Willkür oder einem bewusst diskriminierenden Verhalten des Auftraggebers infrage, da bei öffentlichen Auftraggebern als Anspruchsgrundlage allenfalls Art. 3 Abs. 1 GG , §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 UWG maßgeblich seien, werden in Teilen der Rechtsprechung unterlegenen Bietern weitergehende Unterlassungsansprüche zuerkannt, die aus den §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB hergeleitet werden (vgl. ausführlich: OLG Düsseldorf, IBR 2010, 160 mit Nachweisen zum Streitstand).
- VK Rheinland, 07.06.2022 - VK 4/22
Nachunternehmer nicht geeignet: Generalunternehmer wird ausgeschlossen!
Selbst Umstände, die eine fehlende Eignung begründen, müssen nicht mit einer prozessualen Tatsachenfeststellungen Genüge leistenden Gewissheit feststehen, vgl. Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1 - GWB 4. Teil, 3. Aufl. 2017, § 122, Rn. 17 f.; vgl. Dittmann in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 VgV, Rn. 122; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.07.2012 - Verg 13/12, und v. 02.12.2009 - Verg 39/09; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015 - 15 Verg 3/15; OLG Koblenz, Beschluss v. 21.01.2011 - 1 W 35/11; OLG Naumburg, Beschluss v. 18.08.2011 - 2 Verg 3/11. - VK Arnsberg, 24.01.2014 - VK 23/13
Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!
Bei den Anforderungen an den Auftraggeber ist zu berücksichtigen, dass er seine Entscheidung über die Auftragsvergabe innerhalb einer kurzen Frist treffen muss und auch seine personellen Ressourcen und administrativen Möglichkeiten begrenzt sind (OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.11-1 W 35/11; OLG Naumburg, Beschl. v. 18.08.11 -2 Verg 3/11). - LG Bad Kreuznach, 20.04.2012 - 2 O 77/12
Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Streitigkeiten um die Vergabe …
Während teilweise die Auffassung vertreten wird, ein Unterlassungsanspruch, wie er hier geltend gemacht wird, komme nur bei Willkür oder einem bewusst diskriminierenden Verhalten des Auftraggebers infrage, da bei öffentlichen Auftraggebern, als Anspruchsgrundlage allenfalls Artikel 3 Abs. 1 GG , §§ 3 Abs. 1 , ff Abs. 1 UWG maßgeblich seien, werden in Teilen der Rechtsprechung unterlegenen Bietern weitergehende Unterlassungsansprüche zuerkannt, die aus den §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB hergeleitet werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2011 - 1 W 35/11 -, zitiert nach [...], m.w.N.).